Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäfts- und Lieferbedingungen

gültig ab 01.12.2016

MARTIN Stefan Metalltechnik

Meierhofweg 1
6850 Dornbirn
Österreich
Tel.: +43 (0)5572 / 23577
Mobil: +43 664 / 3965586 MARTIN Stefan
E - Mail: office@martin-metalltechnik.at
www.martin-metalltechnik.at
UID: ATU74849417

  1. 1.

    Angebot, Vertragsabschluss, Mindestbestellwert

    1. 1.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der Firma MARTIN Stefan Metalltechnik, auch wenn nicht ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird. Abweichende Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Kunden gelten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung.
    2. 1.2. Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht als verbindlich bezeichnet werden.
    3. 1.3. Ein Vertragsabschluss kommt nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits rechtswirksam zustande. Teillieferungen sind zulässig.
    4. 1.4. Angaben in Katalogen, Prospekten, etc. sind unverbindlich und werden nur zu Vertragsinhalten, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich erwähnt sind.
    5. 1.5. Auftragsbestätigungen sind vom Empfänger zu prüfen und verpflichten diesen zur unverzüglichen Bekanntgabe von Abweichungen zu der von ihm übermittelten Nachricht, bevor das Geschäft mit dem von uns bestätigten Inhalt zustande kommt.
  2. 2.

    Preise, Kosten

    1. 2.1. Alle Preisangaben sind freibleibend und wenn nicht anders angegeben in Euro exkl. Umsatzsteuer.
    2. 2.2. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind von Kunden zu bezahlen.
    3. 2.3. Die angeführten Preise gelten "ab Werk" und beinhalten keinerlei Transport- oder Montagekosten.
  3. 3.

    Zahlungsbedingungen, Kompensationsverbot

    1. 3.1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungslegung Spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Die Annahme von Schecks erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung, lediglich zahlungshalber und schließt einen Skontoabzug aus. Alle jeweilig anfallenden Bankspesen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
    2. 3.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Dies sind bei Unternehmern: 9,5% pa über dem Basiszinssatz. Wir sind auch berechtigt, im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ab dem Tag der Übergabe der Ware Zinseszinsen zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.
  4. 4.

    Lieferzeit, Lieferverzug, Unmöglichkeit, Abnahmeverzug

    1. 4.1. Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Lieferung erforderlich sind, nachgekommen ist (z.B.: Anzahlung). Die Liefertermine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen, zumindest 4 wöchigen, Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen.
    2. 4.2. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse wie Beispielsweise Streik, höhere Gewalt, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile.
    3. 4.3. Ersatzansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter oder nicht ausgeführter Lieferung auch nach Ablauf der Nachfrist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    4. 4.4. Wenn eine Lieferung in Folge von Lieferschwierigkeiten und/oder Preiserhöhungen bei unseren Vorlieferanten nicht möglich ist, sind wir berechtigt, ohne jede Ersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.
    5. 4.5. Unsere Haftung für Verzugsschäden ist mit 0,5% des Werts der im Verzug befindlichen Lieferung, maximal jedoch 5% des Werts desjenigen Teils der Lieferung, der nicht rechtzeitig geliefert wurde, begrenzt.
    6. 4.6. Bei Nichtabholung von gefertigten Teile werden diese für eine Dauer von maximal 6 Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert.
  5. 5.

    Eigentumsvorbehalt

    1. 5.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware.
    2. 5.2. Der Besteller verpflichtet sich, uns vor Anmeldung eines Insolvenzverfahrens zu verständigen, damit wir unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und in unserem Eigentum stehende Waren übernehmen können.
    3. 5.3. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir zur Sicherstellung der Ware berechtigt, wobei dies die Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag, insbesondere zur Zahlung, nicht aufhebt.
  6. 6.

    Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung

    1. 6.1. Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung und Leistung, spätestens innerhalb von 8 Tagen, versteckte Mängel binnen 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu melden. Die Meldung ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen.
    2. 6.2. Die Gewährleistung beträgt maximal 12 Monate ab Abnahme.
    3. 6.3. Bei begründeten Mängeln ist die Gewährleistung auf Verbesserung, Neulieferung oder Nachtrag des Fehlenden beschränkt. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Wandlungs- und Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein von uns nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vorgenommen hat.
    4. 6.4. Wir haften nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind.
    5. 6.5. Für vereinbarungsgemäß gelieferte Ausschussware wird keine wie immer geartete Gewährleistung, Garantie oder Haftung übernommen.
    6. 6.6. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert der Warenlieferung, maximal jedoch mit jener Summe beschränkt, die durch unsere Versicherung gedeckt ist.
  7. 7.

    Datenerfassung

    1. 7.1. Die mit unseren Geschäftsbeziehungen zusammenhängenden Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefon, Rechnungsanschrift, etc.) werden in unserer EDV gespeichert und weiterverarbeitet. Der Kunde erklärt dazu sein Einverständnis.